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Fensterputzer
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Reinigungsdienst/Haushaltshilfe

… wohlfühlen in den eigenen vier Wänden


Mitarbeiter/innen des Reinigungsdienstes
sind für grobe Reinigungsarbeiten zuständig.

Diese umfassen z.B.:
  • Reinigung von Fenstern, Türen, Fußböden und Teppichen
  • Möbelpflege
  • Säuberung von Sanitärbereichen
Mitarbeiter/innen des Reinigungsdienstes erhalten eine mehrstündige Einschulung hinsichtlich Reinigungstechniken, Unfallverhütung, Umgang mit Klienten/innen, allgemeine Arbeitsrichtlinien sowie Richtlinien hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Dienststelle.

Die Haushaltshilfe bietet Unterstützung z.B. betreffend die:
  • tägliche Haushaltsführung (z.B. Bügeln)
  • Reinigung des Wohnbereiches (z.B. Fenster putzen)
Die Durchführung leichter Gartenarbeiten kann ebenso von der Haushaltshilfe übernommen werden, wie die Betreuung von Haustieren während einer Urlaubsreise. Die Haushaltshilfe ist auf privater Basis beziehbar.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an
> Kontakt und > Häufige Fragen.